Zusatzbeitrag Krankenkasse 2012 und Beitragssätze 2012
Beitragssätze 2012 mit Übersicht gesetzliche Krankenversicherung 2012 mit Zusatzbeitrag 2012
Erzielen Krankenkassen 2012 mit den Beitragssätzen 2012 aus dem Gesundheitsfonds Überschüsse, können sie diese Überschüsse in Form von Prämien an ihre Mitglieder auszahlen, soweit sie über eine ausreichende Finanzreserve verfügen. Kommt eine Krankenkasse 2012 mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Beitragssätzen 2012 nicht aus, erhebt sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag 2012. Vorab müssen aber vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeschöpft sein.
Beitragssätze 2012 und Zusatzbeitrag 2012
Die Prognosen zu den Beitragssätzen 2012 und zum Zusatzbeitrag 2012 der Krankenkassen schwanken aktuell zwischen 4 und 21 Euro. Auf jeden Fall werden ab 2012 immer höhere Zusatzbeiträge verlangt werden. Das Gesundheitsministerium geht nach eigenen Berechnungen von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2012 von weniger als 10 Euro aus. Andere - wie das Institut für Gesundheitsökonomie der Uni Köln - prognostizieren eine Deckungslücke von über 2,3 Milliarden Euro oder einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag ab 2012 von 3,70 Euro. Für 2020 werden sogar 120 Euro als Zusatzbeitrag in den Krankenkassen vorhergesagt.
Höhe des Zusatzbeitrag Krankenkasse 2012
Ausgehend
von der aktuellen Situation in 2011: Der monatliche Zusatzbeitrag in
der Krankenkasse 2012 oder die Beitragssätzen 2012 dürfen ein
Prozent des beitragspflichtigen
Einkommens nicht übersteigen. Bis zu einem Betrag von bis zu acht Euro
wird der Zusatzbeitrag in 2012 ohne Einkommensprüfung erhoben.
Der
Zusatzbeitrag 2012 beträgt maximal 37,50 Euro. Überschreitet der
Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse den Betrag von acht Euro sowie die
Grenze von einem Prozent Ihrer Einnahmen, wenden Sie sich bitte an Ihre
Krankenkasse. Die Rechengrößen zur Beitragsbemessungsgrenze 2011 erhalten
Sie hier.
Kostenlose Beitragsberechnung für Ihre Private Krankenversicherung
Folgende Krankenkassen verlangen voraussichtlich neben Beitragssätze 2012 einen Zusatzbeitrag 2012:
BKK
advita Zusatzbeitrag
BKK Axel Springer Zusatzbeitrag
BKK
für Heilberufe Zusatzbeitrag
BKK Gesundheit
Zusatzbeitrag
BKK Hoesch Zusatzbeitrag
BKK
MERCK Zusatzbeitrag
BKK PHOENIX Zusatzbeitrag
BKK
Publik Zusatzbeitrag
DAK
Zusatzbeitrag
Deutsche BKK Zusatzbeitrag
E.ON BKK
Zusatzbeitrag
Folgende Krankenkassen verlangen neben Beitragssätze 2012 voraussichtlich keinen Zusatzbeitrag 2012:
AOK Bayern Zusatzbeitrag
AOK Berlin-Brandenburg Zusatzbeitrag
AOK Bremen Zusatzbeitrag
AOK Hessen Zusatzbeitrag
AOK Mecklenburg-Vorpommern Zusatzbeitrag
AOK Niedersachsen Zusatzbeitrag
AOK PLUS Zusatzbeitrag
AOK Rheinland-Pfalz Zusatzbeitrag
AOK Rheinland/Hamburg Zusatzbeitrag
AOK Saarland Zusatzbeitrag
AOK Sachsen-Anhalt Zusatzbeitrag
AOK Schleswig-Holstein Zusatzbeitrag
AOK Westfalen-Lippe Zusatzbeitrag
Barmer GEK Zusatzbeitrag
BKK MAN und MTU Zusatzbeitrag
BKK vor Ort Zusatzbeitrag
BIG direkt gesund Zusatzbeitrag
HEK Zusatzbeitrag
IKK Brandenburg und Berlin Zusatzbeitrag
IKK classic Zusatzbeitrag
IKK gesund plus Zusatzbeitrag
IKK Niedersachsen Zusatzbeitrag
IKK Nord Zusatzbeitrag
IKK Nordrhein Zusatzbeitrag
IKK Südwest Zusatzbeitrag
Schwenninger BKK Zusatzbeitrag
TK Techniker Krankenkasse Zusatzbeitrag
Novitas BKK Zusatzbeitrag
Esso BKK Zusatzbeitrag
KKH Allianz Zusatzbeitrag
Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag der Krankenkassen in 2012
Erhebt Ihre Krankenkasse in 2012 erstmalig einen Zusatzbeitrag 2012 oder erhöht diesen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Üben Sie dieses Sonderkündigungsrecht aus, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des auf die Kündigung folgenden übernächsten Kalendermonats. Zusatzbeiträge sind dann nicht zu zahlen. Wichtig: Versicherte, die an einem Wahltarif teilnehmen, sind für 3 Jahre an ihre Krankenkasse gebunden. Während dieser 3-jährigen Bindungsfrist gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.
Fälligkeit des Zusatzbeitrags und Hinweispflicht der Krankenkassen
Die Satzung einer Krankenkasse muss Regelungen zur Festsetzung, Fälligkeit und Zahlung des Zusatzbeitrags in 2012 enthalten. Hinsichtlich der Fälligkeit und der Zahlung des Zusatzbeitrags haben die Krankenkassen einen weiten Handlungsspielraum. Sie können zum Beispiel die Fälligkeit auch anders als monatlich festlegen oder Skonti bei der Vorauszahlung des Zusatzbeitrags gewähren. Die Krankenkassen haben ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit des (erstmalig) erhobenen bzw. des erhöhten Zusatzbeitrags hinzuweisen.
Wer muss keinen Zusatzbeitrag 2012 an die Krankenkasse zahlen?
Ihre
Kinder mit dem
Kindergeld
2012
und
mitversicherten Partner sind von dem eventuell anfallenden
Zusatzbeitrag in 2012 ausgenommen. Auch müssen Sozialhilfeempfänger,
Bezieher einer Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende
Sozialhilfe bekommen, einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst
bezahlen. Diesen übernimmt das Grundsicherungs- bzw. das Sozialamt.
Auch
für ALG II-Bezieher kann der Zusatzbeitrag in Härtefällen von der
Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Eine besondere Härte kann
vorliegen, wenn medizinische Gründe gegen einen Wechsel der
Krankenkasse sprechen, z.B. weil der Versicherte in einem speziellen
Versorgungsprogramm eingeschrieben ist.
Die
Versicherten der
Privaten Krankenversicherung (PKV) sind von Zusatzbeiträgen nicht
betroffen. Der Wechsel in die PKV hängt unter anderem von der Beitragsbemessungsgrenze der
Krankenversicherung 2012 ab.
Weitere
Informationen: Sonderausgleich
2012
Informationen zum Kassenwechsel in 2012 und Beitragssätzen 2012
Beachten Sie: Nach einem Wechsel sind Sie für 18 Monate an die neue Kasse gebunden. Vor Ablauf dieser 18 Monate haben Sie aber ein Sonderkündigungsrecht, falls Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht.
Auch der Tarifwechsel innerhalb einer Kasse sollte gut überlegt sein. Viele Wahltarife haben eine Bindungsfrist von drei Jahren – bevor Sie sich für einen solchen Zeitraum an eine Kasse und einen festen Tarif binden, sollten Sie sich sicher sein, was Sie von Ihrer Kasse erwarten.
Wichtig: Für den Kassenwechsel gilt immer eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, egal ob Sie regulär kündigen oder ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Sie können Ihrer Kasse formlos schriftlich kündigen. Versenden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben oder geben Sie sie persönlich in der Geschäftsstelle ab. Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung Ihrer Kasse. Erst damit können Sie bei einer anderen Kasse einen Aufnahmeantrag stellen. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie innerhalb der Kündigungsfrist die Aufnahme in die neue Kasse bei Ihrer alten nachgewiesen haben. Achten Sie bei der Wahl der Kasse auf das Gesamtangebot an Leistungen und Services und lassen Sie sich ausführlich beraten. Und: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder den Rententräger über Ihren Kassenwechsel.
Der Gesundheitsfonds der Krankenkassen 2012
Die
Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit der
Einführung des Gesundheitsfonds neu gestaltet. Seit dem 1. Januar 2009
gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit ein
einheitlicher Beitragssatz. Das bedeutet: Alle Krankenkassen verlangen
den gleichen prozentualen Beitragssatz, den die Bundesregierung per
Rechtsverordnung festgelegt hat.
Die Beiträge
werden nach wie
vor von den beitragspflichtigen Einnahmen (siehe auch Nettorechner
2012) berechnet und fließen gemeinsam mit Steuermitteln in den
Gesundheitsfonds.
Die Krankenkassen 2012 erhalten
vom
Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale pro Versicherten plus
alters-, geschlechts- und risikoadjustierte Zu- und Abschläge zur
Deckung ihrer standardisierten Leistungsausgaben. Hierdurch wird die
unterschiedliche Versicherten- und Krankheitsstruktur berücksichtigt.
Krankenkassen
mit älteren und kranken Versicherten erhalten mehr Finanzmittel als Krankenkassen mit
einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Darüber hinaus
erhalten sie weitere Zuweisungen zur Deckung der sonstigen
standardisierten Ausgaben (z.B. Verwaltungsausgaben, Satzungs- und
Ermessensleistungen). Die Einkommen, die die Mitglieder der einzelnen
Krankenkassen erzielen, spielen bei den Finanzzuweisungen keine Rolle
mehr.
Erhält eine Krankenkasse 2012 Zuweisungen,
die ihren
eigenen Finanzbedarf überschreiten, so kann sie an ihre Mitglieder
Prämien auszahlen, soweit sie über eine ausreichende Finanzreserve
verfügt. Kommt eine Krankenkasse mit den ihr zugewiesenen Mitteln nicht
aus, muss sie Effizienzreserven erschließen; reicht auch dies nicht
aus, erhebt sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag. Dieser kann
max. bis zu 1 v.H. der beitragspflichtigen Einnahmen des jeweiligen
Mitglieds betragen.
Die Versicherten können der
Zahlung eines Zusatzbeitrags durch Wechsel zu einer anderen
Krankenkasse entgehen.
Wahl einer Gesetzlichen Krankenkasse 2012
Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte die Krankenkasse frei wählen. Wenn in der gesetzlichen Krankenkasse keine Versicherungspflicht besteht, dann kann der Wechsel in eine private Krankenversicherung unter Umständen empfehlenswert sein.
Öffnung der berufsständischen Krankenkassen
Bisher waren einige bestimmte Berufsgruppen in speziellen Krankenkassen gebunden, so dass man von den sogenannten berufsständischen Krankenkassen sprach. Das allgemeine Kassenwahlrecht galt beispielsweise nicht für Seeleute, Bergleute und Landwirte. Durch die Gesundheitsreformen sind diese Kassen nun für alle Versicherten offen, und auch andere Angehörige können nun ihre Kasse frei wählen.
Beschäftigte in der Landwirtschaft und Familienversicherte
Die einzigen Beschäftigten einer Berufsgruppe, die ihren Sonderstatus im Rahmen des Krankenversicherungssystems zunächst beibehalten, sind diejenigen in der Landwirtschaft. Sie sind weiterhin verpflichtet, sich in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse zu versichern und haben diesbezüglich keine Wahlfreiheit. Das liegt u.a. in den soliden Finanzierungsbedingungen. Die Wahl der Krankenkasse ist neben den Beschäftigten in der Landwirtschaft nur noch für Familienversicherte eingeschränkt. Sie sind somit an die Krankenkasse des Hauptversicherten gebunden und haben insofern auch keine abweichende Wahlmöglichkeit.
Unser Tipp: Informieren Sie sich unverbindlich über die Private Krankenversicherung PKV!
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Zum Großteil sind die Leistungen der Krankenkassen gesetzlich vorgegeben und somit bei allen Kassen vergleichbar. Seit April 2007 sind sie jedoch verpflichtet, bestimmte Wahltarife anzubieten. Außerdem dürfen die Kassen eigene Wahltarife und Extraleistungen anbieten, sodass der Standardkatalog zum Teil stark erweitert wird. Allerdings ist zu beachten, dass man sich mit einem Wahltarif häufig für drei Jahre sowohl an den Tarif als auch an die Krankenkasse bindet und dann das außerordentliche Kündigungsrecht nicht greift.
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